Wenn ein Angehöriger zu Hause verstorben ist, muss zuerst ein Arzt verständigt werden, der eine Todesbescheinigung ausstellt – nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen und Sie als Angehöriger umgehend vom zuständigen Personal des Hauses benachrichtigt.
Die nachfolgend genannten Dokumente erleichtern uns sämtliche, zu klärenden Formalitäten:
Ahornweg 2 Tel. 0561-316
515-00
Wilhelmshöher Allee 69 Tel. 0561-95 28 33-77