Sarglose Bestattung bald auch in Kassel?

 

Mit der am 1. März in Kraft getretenen Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, aus religiösen Gründen eine Bestattung ohne Sarg zuzulassen.

 

 

Bei der klassischen muslimischen Bestattung wird die Leiche nur in ein weißes Tuch gehüllt und der Erde übergeben. Ein Sarg ist nicht vorgesehen.

Neben organisatorischen und formalrechtlichen Anforderungen seien es insbesondere die praktischen Abläufe einer sarglosen Beisetzung und Trauerfeier, die geklärt werden müssen. Deshalb sollen nun Vertreter der Glaubensgemeinschaften angehört und um fachliche Unterstützung gebeten werden. In der zweiten Jahreshälfte soll dann die Kasseler Friedhofssatzung entsprechend geändert werden.

Da die Stadtverwaltung nicht vorab über Gesetzesänderungen informiert werde, konnte mit der Arbeit an der Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf sarglose Bestattung erst nach Inkrafttreten der Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes begonnen werden.

 

Quellenangabe:   Artikel erschienen in der HNA am 28.04.2013

Bildquelle:            Friedhofsverwaltung Kassel / Westfriedhof

Link zum Artikel:  http://www.hna.de/lokales/kassel/sarglose-bestattung-2014-moeglich-2877111.html