Im Trauerfall


Wenn ein Angehöriger zu Hause verstorben ist, muss zuerst ein Arzt verständigt werden, der eine Todesbescheinigung ausstellt – nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Bitte kontaktieren Sie bei einer "Auffindungssituation" Ihren Hausarzt oder den Notruf.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen und Sie als Angehöriger umgehend vom zuständigen Personal des Hauses benachrichtigt.


Die nachfolgend genannten Dokumente erleichtern uns sämtliche, zu klärenden Formalitäten:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt) bzw. Leichenschauschein
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Rentenversicherungsnummer
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse (wenn vorhanden)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen / Sterbegeldversicherung (wenn vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
  • Grabunterlagen (wenn vorhanden)

Standort Kassel-Ost

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