Wenn ein Angehöriger zu Hause verstorben ist, muss zuerst ein Arzt verständigt werden, der eine Todesbescheinigung ausstellt – nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Bitte kontaktieren Sie bei einer "Auffindungssituation" Ihren Hausarzt oder den Notruf.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen und Sie als Angehöriger umgehend vom zuständigen Personal des Hauses benachrichtigt.
Die nachfolgend genannten Dokumente erleichtern uns sämtliche, zu klärenden Formalitäten:
Grosch & Jandke Bestattungen GbR
Inh. Stephan Grosch & Marco Jandke
Ahornweg 2
34123 Kassel
www.grosch-jandke-bestattungen.de
info@grosch-jandke-bestattungen.de
Tel. 0561 – 316 515 00
Fax. 0561 – 316 515 02
Grosch & Jandke Bestattungen GbR
Inh. Stephan Grosch & Marco Jandke
Wilhelmshöher Allee 69
34121 Kassel
www.grosch-jandke-bestattungen.de
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Tel. 0561 – 95 28 33 77
Fax. 0561 – 95 28 33 88