Gartenbestattung: Ewige Ruhe im Garten (geschrieben von Frau Verena Lehner / Abendzeitung-München)

Ab sofort darf in Bremen die Asche Verstorbener auf dem Grundstück verstreut werden.


In Bayern ist das noch undenkbar. Die wichtigsten Fragen zur Gartenbestattung:


München - Die Asche vom verstorbenen Opa an seinem Lieblingsplätzchen im heimischen Garten beisetzen – in Bremen ist das seit 1. Januar erlaubt. Das kleinste Bundesland hebt damit als erstes in Deutschland den Friedhofszwang auf. Allerdings darf die Asche der Angehörigen trotzdem nicht willkürlich verstreut werden – die AZ hat sich die neue Regelung angesehen und beantwortet die wichtigsten Fragen:

Was muss im Vorfeld alles beachtet werden?

Wichtig ist: Der Verstorbene muss den Wunsch, dass seine Asche nicht auf einem Friedhof bestattet wird, im Vorfeld schriftlich festgehalten haben. Außerdem muss er in dieser schriftlichen Verfügung einen sogenannten „Verstreuungsort zur Ausbringung“ und eine „Person zur Totenfürsorge“ bestimmt haben. Diese Person ist für die Verstreuung seiner Asche zuständig.

Dürfen die Bremer die Asche ihrer Verstorbenen jetzt einfach überall verstreuen?

Ganz so einfach ist es nicht. Als Ausbringungsort kommen zwar grundsätzlich alle privaten Grundstücke in Betracht. Allerdings müssen dazu einige bürokratische Hürden genommen werden. So muss eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers vorgewiesen werden. Außerdem muss an Eidesstatt versichert werden, dass es beim Verstreuen der Asche nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke kommt. Salopp ausgedrückt: Die Asche vom Opa darf nicht auf dem Gemüsebeet vom Nachbarn landen.

Worauf muss bei der Ausbringung der Asche geachtet werden?

Wer für das Ausstreuen der Asche zuständig ist, darf diese nicht bei starken Windströmungen verstreuen. Auch die direkte Grenze zum Nachbarn ist als ewige Ruhestätte tabu, ebenso der Balkon. Der Regen könnte den Toten – so heißt es in der Bremer Regelung – in für ihn nicht vorgesehene Stockwerke spülen. Für die Einhaltung dieser Punkte muss ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden.

Muss die Asche in den anderen deutschen Bundesländern immer in einer Urne beigesetzt werden?

In Bayern ja. Hier nimmt man es mit dem Friedhofzwang besonders genau. Auch die Bestattung am Fuße eines Baumes ist in Bayern beispielsweise nicht möglich. Lediglich eine Urnenbestattung in extra ausgewiesenen Naturfriedhöfen ist möglich. Einige andere Bundesländer erlauben in ihren Bestattungsgesetzen aber die Ascheverstreuung auf dem Friedhof: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Was ist, wenn die Asche vom Großvater doch nicht im Garten, sondern in der Urne auf dem Kaminsims landet?

Das ist auch in Bremen nach wie vor ganz klar verboten. Asche im Garten ja, Urne auf dem Kaminsims nein. Der Totenfürsorger hat sich eidesstattlich verpflichtet, die Asche des Verstorbenen an dem vorgesehenen Ort auszubringen. Tut er das nicht, begeht er einen Meineid.

Darf sich ein Bayer jetzt einfach in Bremen bestatten lassen, wenn er nicht auf dem Friedhof landen will?

Nein, das geht nicht. Um „Aschetourismus“ zu vermeiden, darf in Bremen nur beigesetzt werden, wer auch seinen letzten Hauptwohnsitz in der Hansestadt hatte. Anders ist es nicht möglich.

 

Quellenangabe:           Artikel erschienen unter www.abendzeitung-muenchen.de 

                                      Verfasserin Verena Lehner

Link zur Homepage:   http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.neues-bestattungsgesetz-gartenbestattung-ewige-ruhe-im-garten.c3b425b6-6946-42a7-bc77-e59de5504961.html